Netzinfrastruktur-Branche

Aktuelles

Lohnmassnahmen 2026

Die Sozialpartner der Netzinfrastrukturbranche – die Gewerkschaft syndicom sowie die Arbeitgeberverbände VFFK und SNiv – haben sich in den jährlichen Lohnverhandlungen auf eine Erhöhung der Mindestlöhne für die Lohnkategorien A.2.1 Mitarbeitende ohne fachspezifische Basisausbildung um jeweils CHF 60.00 per 01.01.2026 geeinigt. 

Damit alle in der Schweiz tätigen Dienstleister der Branche diese Lohnmassnahmen umsetzen müssen, wird dem Bundesrat ein Gesuch auf Allgemeinverbindlicherklärung der Lohnmassnahmen eingereicht. 

Die folgenden Mindestlöhne für erwähnte Kategorien gelten also für Verbandsbetriebe (VFFK, SNiv) ab dem 1.1.2026, für Nichtverbandsbetriebe und freiwillig angeschlossene Betriebe ab Inkraftsetzung der AVE betreffend die Lohnbestimmungen 2026.

Ungelernte Fachkraft (bis 3 Jahre Berufserfahrung oder maximal Alter 25 Jahre) - CHF 4'400.00/Monat (vorher CHF 4'340.00)
Ungelernte Fachkraft (mehr als 3 Jahre Berufserfahrung oder älter als 25 Jahre) - CHF 4'500.00/Monat  (vorher CHF 4'440.00)

Die Geschäftsstelle der PK wird alle unterstellten Betriebe informieren, sobald der Bundesrat das Inkraftsetzungsdatum bekannt gegeben hat.

Paritätische Kommission Netzinfrastruktur-Branche

Herzlich willkommen bei der Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Netzinfrastruktur-Branche.

Seit dem 01.07.2016 ist in der Schweiz für die Netzinfrastruktur-Firmen der beiden Arbeitgeberverbände (VFFK, SNiv) der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche in Kraft. Per 1. Oktober 2018 hat der Bundesrat diesen GAV für allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ab dem 1. Oktober 2018 auch für alle Unternehmen gelten, die weder im VFFK noch im SNiv Mitglied sind, wenn sie von den von ihnen erbrachten Dienstleistungen her vom Geltungsbereich erfasst werden.

Die allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des GAV sind ebenfalls gültig für alle temporär angestellten Arbeitnehmenden und für Kurzaufenthalter aus dem Ausland, die in unterstellten Unternehmen angestellt werden. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz durch ihre eigenen Arbeitnehmenden (Entsandte) Tätigkeiten im Rahmen des Geltungsbereichs ausführen lassen, müssen die Bestimmungen der Allgemeinverbindlicherklärung ebenfalls einhalten. Sie müssen die Bestimmungen der Allgemeinverbindlicherklärung ebenfalls einhalten und geplante Einsätze fristgerecht und ordnungsgemäss über die spezifischen Webseiten des Bundes anmelden.

Die Vollzugsstelle ist im Namen der Paritätischen Kommission (PK) zuständig

  • für die Kontrolle der GAV-Bestimmungen,
  • für die Sanktionierung von Abweichungen,
  • für das Inkasso und die Rückerstattung der GAV-Beiträge,
  • für Fragen zum GAV / zur AVE
  • und für die Auszahlung von Weiterbildungsbeiträgen.

Im Vorstand der Paritätischen Kommission Netzinfrastruktur-Branche sind die GAV-Vertragsparteien – die beiden Arbeitgeberverbände VFFK und SNiv und die Gewerkschaft syndicom – mit folgenden Personen vertreten:

  • Hermann Huber (PK-Präsident, SNiv-Arbeitgeberverband)
  • Teresa Dos Santos Lima-Matteo (PK- Vize Präsidentin, Arbeitnehmendenvertretung, Gewerkschaft syndicom)
  • Patrik Wicht (VFFK-Arbeitgeberverband)
  • Carol Ghiggi (Arbeitnehmendenvertretung, Gewerkschaft syndicom)
  • Roman Kappeler (SNiv-Arbeitgeberverband)
  • Jean-Pierre Solida (VFFK-Arbeitgeberverband)

Gemäss GAV, PK-Statuten und dem Prinzip der Parität haben die vier Arbeitgebervertretenden gemeinsam gleich viel Stimmgewicht wie die zwei Arbeitnehmervertreter.

Die Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Netzinfrastruktur-Branche ist über den gleichnamigen Verein neutral und unabhängig organisiert.

Für Fragen steht Ihnen die Vollzugsstelle gerne zur Verfügung.

 

PK Netzinfrastruktur-Branche c/o syndicom
Monbijoustrasse 33
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 503 00 11
vollzug (at) syndicom.ch
netz.vollzug.ch

GAV 01.01.2025 - 31.12.2026

Falls Sie den GAV ausdrucken und als gefaltetes Büchlein an Ihre Mitarbeitenden verteilen wollen, nehmen Sie den Download "Broschüre" (an der kurzen Kante spiegeln).

GAV 01.01.2024 - 31.12.2024

Datenschutzgesetz / Datenschutzerklärung

Im Hinblick auf die Inkraftsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes per 1. September 2023 hat die Paritätische Kommission der Netzinfrastruktur-Branche (PK) eine Datenschutzerklärung verabschiedet, der insbesondere entnommen werden kann, für welche Zwecke sie über ihre Geschäftsstelle welche Personendaten einfordert oder einfordern kann.

Gemäss dem neuen Gesetz sind Betriebe, die Personendaten an die PK weiterleiten müssen, verpflichtet, diese Datenschutzerklärung ihren Mitarbeitenden abzugeben, deren Daten an die PK weitergeleitet werden.

Die  Betriebe müssen im Bedarfsfall nachweisen können, dass sie alle Mitarbeitenden, deren Personendaten weitergeleitet werden, entsprechend  informiert haben.

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Mini-Lohnrechner bis 31.12.2024