GAV-Bestätigung

GAV-BESTÄTIGUNGSVERFAHREN

Besonders für Offerten im öffentlichen Auftragswesen verlangen Auftraggeber von offerierenden Firmen regelmässig sogenannte GAV-Bestätigungen, in welchen das zuständige Kontrollorgan zu bestätigen hat, dass die offerierende Firma alle Bestimmungen des GAV einhält, dem sie unterstellt ist.

Alle dem GAV unterstellten Firmen können solche GAV-Bestätigungen über die Vollzugsstelle beziehen, die im Gegenzug überprüfen muss, ob der GAV von der Firma eingehalten wird.

Für den Moment können GAV-Bestätigungen per Mail bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

In Zukunft werden Firmen im geschützten Firmenbereich ein GAV-Bestätigungs-Tool benutzen können, wo die für die Überprüfung notwendigen Informationen hochgeladen werden können. Sobald die Daten vollständig hochgeladen worden sind, wird der Firma zuerst eine provisorische GAV-Bestätigung ausgestellt und nach der Überprüfung der Daten eine definitive.

Sollte die Vollzugsstelle bei der Überprüfung der Daten Abweichungen zum GAV finden, wird sie die Firma informieren, dass die GAV-Bestätigung nicht mehr gültig ist, und sie behält sich bei GAV-Verletzungen vor, Auftraggeber über die Abweichungen zum GAV zu informieren.