GAV-Bestätigung
Besonders für Offerten im öffentlichen Auftragswesen verlangen Auftraggeber von offerierenden Firmen regelmässig sogenannte GAV-Bestätigungen, in welchen das zuständige Kontrollorgan zu bestätigen hat, dass die offerierende Firma alle Bestimmungen des GAV einhält, dem sie unterstellt ist.
Alle dem GAV unterstellten Firmen können solche GAV-Bestätigungen über die Vollzugsstelle beziehen, die im Gegenzug überprüfen muss, ob der GAV von der Firma eingehalten wird.
Für den Moment können GAV-Bestätigungen per Mail bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Dem Betrieb wird nach Anfrage ein Selbstdeklarationsformular zugestellt. Der Betrieb retourniert dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben und mit den definierten Unterlagen ergänzt an die Geschäftsstelle der PK. Sollte die Vollzugsstelle bei der Überprüfung der Daten Abweichungen zum GAV finden, wird sie der Firma mitteilen, wo Anpassungen oder Erklärungen nötig sind, um eine GAV-Konformitätsbescheinigung zu erhalten. Nachdem der Betrieb der PKG belegt hat, dass die Handhabung bereinigt und/oder geldwerte Versäumnisse nachbezahlt worden sind, wird dem Betrieb eine GAV-Bestätigung ausgestellt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass je nach Umständen der Prozess einige Wochen dauern kann und raten allen Betrieben sich frühzeitig um eine GAV-Bestätigung zu kümmern.
In Zukunft werden Firmen im geschützten Firmenbereich ein GAV-Bestätigungs-Tool benutzen können, wo die für die Überprüfung notwendigen Informationen hochgeladen werden können.